Beratung
Wenn Ihr Vorhaben vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) als genehmigungspflichtig nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz eingestuft wurde, wird man Sie mit einer kostenpflichtigen Maßnahme beauflagen. Der Umfang dieser Maßnahme wird dabei vom LfDH stets fallbezogen festgelegt. Er kann von Prospektionen und Fachgutachten im Vorfeld bis zu Ausgrabungen und Baubegleitungen vor oder während zerstörerischer Eingriffe in Bodendenkmäler reichen. Informationen dazu finden Sie hier.
Gerne stehen wir Ihnen bei Organisation und Umsetzung der Auflage im Rahmen Ihres Projekts zur Seite. Wir erstellen in Abstimmung mit den Fachbehörden ein geeignetes Konzept und unterbreiten Ihnen ein kostentransparentes und vorhabenbezogenes Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.

Einen Wegweiser der Fachbehörde finden Sie hier:
Fotostudio Adrian Sandha, Marburg
